Modellfliegen in der Europäischen Union ab 1. Januar 2023

Ab dem 1. Januar 2023 wendet auch die Schweiz die EU Regeln für unbemannte Luftfahrzeuge (UAS) an. Die Anwendung der EU-Drohnenregeln durch die Schweiz bringt jedoch zwei wichtige Änderungen für Piloten mit sich, die in der Schweiz ansässig sind und in der EU fliegen wollen:

  • Registrierung: in der Schweiz wohnhafte Piloten, welche für das Fliegen im EU-Ausland eine EU-Registrierung brauchen ist, müssen sich ab den 1. Januar 2023 in der Schweiz beim BAZL registrieren. Zudem müssen sie ihren Eintrag im Register im EU Mitgliedstaat löschen. Eine CH Registrierung wird neu in der EU anerkannt. Registrieren kann man sich über das UAS Gate des BAZL. Eine Registrierung ist nicht erforderlich für Modellflugpiloten die ihr Modellluftfahrzeug ausschliesslich in der Schweiz fliegen möchten.
  • Open Category A1/A3 Kompetenz Nachweis: In mehrere EU-Ländern benötigen Modellflugzeugpiloten einen Kompetenznachweis für die offene Kategorie A1/A3. Die Bedingungen, wann dieser Nachweis erforderlich ist, unterscheiden sich von Land zu Land. Für Piloten, die in der EU fliegen, empfehlen wir, dass sie einen solchen Nachweis rechtzeitig erwerben. Anders als die Registrierung kann ein Kompetenznachweis in einem Land der Wahl erworben werden. Ab dem 1. Januar 2023 sind auch in der Schweiz ausgestellte Nachweise EU-weit gültig. Ein Schweizer Kompetenznachweis kann unter anderem über das UAS Gate des BAZL bezogen werden.
  • Wichtiger Hinweis, auf dem UAS Gate wird von "Drohnenprüfung" gesprochen - dies ist der A1/A3 Kompetenznachweis.


Registrierungspflicht in der EU

Für Modellflugpiloten in der EU besteht ab dem 1.Januar 2021 eine Registrierungspflicht. Jeder Modellflieger muss eine Registrierungs-Identnummer (e-ID) beantragen. Die Registrierungsnummer muss auf allen Flugmodellen mit einem Gewicht über 250 Gramm (oder unter 250gr mit Kamera) angebracht sein. Für Scale - Modellbauer noch ganz wichtig: Die e-ID Nummer muss nicht von aussen sichtbar angebracht werden. Es reicht, wenn sie auch unter der Haube oder im Batteriefach angebracht ist. Es gibt keine Vorschriften über Material und Grösse der ID-Nummer (die Deutsche Anforderung einer feuerfesten Plakette mit Namen und Adresse anzubringen gilt nicht mehr).

Was bedeutet das für uns?

Unbedingt registrieren bevor du in der EU fliegen gehst! Ab dem 1. Januar 2023 gilt die CH Registrierung auch in der EU (für in der Schweiz wohnhafte Piloten). Bestehende Registrierungen im EU-Ausland müssen gelöscht werden. Registrieren kann man sich über das UAS Gate des BAZL. Eine Registrierung ist nicht erforderlich für Modellflugpiloten die ihr Modellluftfahrzeug ausschliesslich in der Schweiz fliegen möchten.

Fliegen bei lokalen Vereinen in der EU

In den meisten EU-Mitgliedsstaaten ändern sich die Regeln für das Fliegen in Vereinen oder wurden erst kürzlich geändert. Es ist wichtig, dass die Anforderungen rechtzeitig vor dem Flug geklärt werden. Dies um sicherzustellen, dass genügend Zeit bleibt, um z.B. den erforderlichen Kompetenznachweis zu erwerben. Am besten informiert man sich bei dem Verein, in dem geflogen werden möchte, oder auf der Website einer der nationalen Verbände.

Fliegen ausserhalb von lokalen Vereinen und Anlässen in der EU (z.B. Hangfliegen)

Die Regeln für das Fliegen ausserhalb offizieller Vereinsflugplätze sind in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten unterschiedlich. In einer Reihe von EU-Ländern fliegt man in der sogenannten offenen Kategorie. Dafür benötigt man zusätzlich zur Registrierung einen Kompetenznachweis für die Kategorie A1/A3. Anders als die Registrierung kann ein Kompetenznachweis in einem Land nach Wahl erworben werden. Ab dem 1. Januar 2023 sind auch in der Schweiz ausgestellte Nachweise in der ganzen EU gültig. Ein Schweizer Kompetenznachweis kann unter anderem hier über das UAS Gate des BAZL bezogen werden.

Achtung: Schärfere nationale Vorschriften

In verschiedenen EU Länder wurde die neue EU Gesetzgebung benützt um die bisherigen nationalen Vorschriften erheblich zu verschärfen. Dies ist beispielsweise  der Fall in Frankreich, wo zusätzlich zur Pilotenregistrierung auch jedes Modell registriert werden muss, und zudem unter Umständen jedes Modellflugzeug eine e-Identifikation tragen muss.


Was bedeutet das Ganze für Wettbewerbspiloten

Alle Wettbewerbspiloten müssen sich vor dem Wettbewerb unbedingt in der Schweiz registrieren und diese Nummer an ihren Modelle anbringen.

Zudem wird dringend empfohlen sich frühzeitig vor dem Wettbewerb beim Veranstalter nach zusätzlichen nationalen Vorschriften zu erkunden, und sich zu informieren wie man diese am besten erfüllt.

Versicherung

Unbedingt zu beachten ist folgendes:

Bei Nichteinhaltung der Gesetze und Vorschriften kann eine Versicherung die Leistung kürzen oder ganz streichen! (Das ist ein Grundsatz bei allen Versicherungen)

Das gilt nicht nur für die Allianz (SMV), sondern auch für die private Haftpflicht-Versicherung.

Zusammenfassung

Vor dem Fliegen in der EU:

  • Sich in der Schweiz registrieren, und die e-ID-Nummer beantragen sowie auf deinen Modellen anbringen
  • A1/A3 Kompetenznachweis (in der Schweiz oder in der EU) erwerben.
  • Sich beim nationalen Verband oder einem lokalen Verein über nationale Zusatzvorschriften erkundigen.

 

Mehr Informationen:

Die Homepage der European Model Flying Union (EMFU) bietet unter Implementation  für verschiedene EU Staaten eine Zusammenfassung der nationalen Modellflug Gesetzgebung und Links zu den nationalen Verbänden und weiteren Informationsquellen an.

Für Hangflugpiloten gibt es auch viel Information auf der Website der IG-Hangflug



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